Abgaswartung

Seit 2013 ist die Abgaswartung nur noch für ältere Fahrzeuge ohne anerkanntes On-Board-Diagnose-System (OBD) obligatorisch. Folgende Fahrzeugarten enthalten ein anerkanntes OBD:

  • Leichte Motorwagen (z. B. Personen und Lieferwagen bis zu 3500 kg) mit Benzin- oder Gasmotoren, wenn sie mindestens den Abgasvorschriften Euro 3 entsprechen
  • Dieselmotoren, wenn sie mindestens den Abgasvorschriften Euro 4 entsprechen
  • Schwere Motorwagen (z. B. Lastwagen und Busse), die mindestens die Abgasvorschriften Euro 4 erfüllen und nach dem 30. September 2006 erstmals zum Verkehr zugelassen wurden.
     

Die nötigen Informationen über Ihr Fahrzeug finden Sie im Fahrzeugausweis. Gesamtgewicht: Feld 33. Datum erste In-Verkehr-Setzung: Feld 36. Abgasverhalten: Feld 72.

Achtung: Wenn die OBD-Funktionsanzeige im Armaturenbrett einen Fehler anzeigt, muss der Halter sein Fahrzeug innert Monatsfrist in die Garage bringen, überprüfen und gegebenenfalls instand stellen lassen.

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